Impressum / AGB
Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die Bestellungen werden ausgeführt, unterliegt den folgenden Bedingungen. Jede Abweichung (en) bedürfen der Schriftform.
II. Pricing
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten auf dem das Angebot bleibt unverändert auf der Basis. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und / oder sonstige Versandkosten.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der Maschinen Leerlaufzeit als Folge gibt der werden dem Kunden berechnet. Der Begriff nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen der Probenkorrekturabzüge, die durch den Kunden wegen geringfügiger Abweichungen vom Modell kopieren gefordert werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Anordnungen, die vom Kunden bestellt werden, werden in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bedingungen in Abschnitt IX entsprechend.
III. Bezahlung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten auf dem das Angebot bleibt unverändert auf der Basis. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und / oder sonstige Versandkosten.
IV. Späte Zahlung
In dem Fall, dass nach dem Abschluss des Vertrages eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden erfolgt oder wird uns bekannt und gefährden damit die Leistungsfähigkeit unserer Zahlungsanspruch, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, sowie noch nicht fälligen Rechnungen, auf noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, und die Arbeit an Aufträge noch im Prozess zu stoppen. Der Auftragnehmer muss auch den Bezugsberechtigten, wenn der Kunde keine Zahlungen trotz Mahnung nach einer Standard machen werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu zahlen. Dies schließt nicht die Geltendmachung weiterer Verluste aus Verzögerung auszuschließen.
V. Lieferung
Der Auftragnehmer muss die Ware an den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt versenden, jedoch haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ware wird nach den jeweiligen Bedingungen des Spediteurs versichert.
Liefertermine sind nur dann vor, wenn sie nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, dann ist die Bestätigung über den Liefertermin muss ebenfalls der Schriftform.
Kommt der Auftragnehmer, um die Lieferfrist zu erfüllen, muss eine angemessene Nachfrist zunächst gewährt werden. Im Falle einer Nichteinhaltung dieser erneuten Frist einzuhalten hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. § 361 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bleibt unberührt. Entschädigung für die Schäden, die durch die Verzögerung verursachten auf den Betrag des Auftragswertes (Eigenleistung ohne Vorkasse und Material) begrenzt werden.
Alle Betriebsstörungen – sowohl auf der Auftragnehmers Geschäft sowie des Lieferanten – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigt nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Prinzipien der Verlust der Gültigkeit Gegenstand bleibt unberührt.
Die gelieferte Ware das Eigentum des Auftragnehmers, bis der Kaufpreis bleibt Waren vollständig bezahlt worden. Der Kunde ist nur berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde hat seine Forderungen an den Auftragnehmer durch den Weiterverkauf der Waren abzutreten. Der Auftragnehmer hat die Abtretung der Forderung hiermit zu akzeptieren.
Der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht auf alle Daten, Druckstöcke, Manuskripte, Rohmaterialien und andere Gegenstände durch den Kunden geliefert wird, gemäß §369 HGB (Handelsgesetzbuch) haben, bis alle Ansprüche und Forderungen aus der Geschäftsverbindung ergebenden erfüllt sind.
VI. Ansprüche
Der Kunde hat in jedem Fall prüfen die Vertragseinhaltung der gelieferten Ware und der Vor- und Zwischenprodukte zur Korrektur übermittelt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht auf den Kunden über, wenn die Genehmigung zum Druck gegeben worden ist, vorausgesetzt, dass die betreffenden Fehler wurden während eines Herstellungsprozesses erstellt, nachdem die Probedrucke wurden überprüft, oder wenn es nicht möglich war, sie zu erkennen. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
Beschwerden sind nach Lieferung der Ware nur innerhalb einer Woche zulässig. Versteckte Mängel, die nach einer unverzüglichen Untersuchung nicht entdeckt werden können, können nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Bekanntmachung der Beschwerde vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Monaten der Verlassen der Versorgungswerke Ware erhalten.
Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl und unter Ausschluss weiterer Ansprüche verpflichtet, den Mangel zu beheben und / oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft wurde weggelassen oder der Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der nachfolgenden Mängelbeseitigung oder Ersatz geliefert. Im Falle der schuldhaft verzögert, weggelassen, erfolglos oder verpasste Nacherfüllung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bleibt unberührt.
Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Erfordert der Vertrag eine Provision Veredelung oder Weiterverarbeitung von Druckmaterial hat der Auftragnehmer keine Haftung für die Verschlechterung der Ware bis zum fertigen oder weiter verarbeitet werden, es sei denn, eine solche Verschlechterung wird durch einen Akt von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zu einem Recht, den gesamten ablehnen liefern, es sei denn die Teillieferung nicht von Interesse für den Kunden.
Im Falle von Farbabbildungen für alle Druckverfahren kann Beschwerden über geringfügige Abweichungen vom Original nicht vorgenommen werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Proofs und Auflagendruck. Eine Haftung für Farbabweichungen, die nachweislich aus einer chemischen Reaktion auftritt führen ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Abweichungen in der Qualität der bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Subunternehmer eingesetzte Material sein. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn der Auftragnehmer dem Kunden seinen Anspruch gegen den Subunternehmer. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Subunternehmer nicht durch das Verschulden des Auftragnehmers bestehen oder solche Ansprüche nicht durchgesetzt werden.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge sind ein Grund für die Beschwerde nicht als. Die tatsächlich gelieferte Menge zu berechnen.
VII. Versicherung / Aufbewahrung
Kopien, Rohstoffe, Druckträger, Filme und andere Objekte für die Wiederverwendung sowie Halb- und Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, über die Lieferfrist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung gehalten. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Falle, dass die oben beschriebenen Aufgaben werden durch den Kunden, werden sie vorsichtig behandelt werden, bis sie abgegeben werden. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wenn die oben genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung zu zahlen.
VIII. Eigentum / Urheberrecht
Die eingerückten Betriebsteile des Auftragnehmers, die für die Erstellung der Vertragsprodukte, insbesondere Daten, Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten verwendet werden, zu bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
Der Kunde haftet allein, wenn Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, werden als Folge der Erfüllung seiner Vertrags verletzt. Der Kunde hat den Auftragnehmer von allen Anklage Dritter wegen einer Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
IX. Impressum
Der Auftragnehmer kann seinen Namen in geeigneter Weise und mit Zustimmung des Kunden auf die Produkte aus dem Vertrag anzuzeigen. Der Kunde ist nur berechtigt, die Vereinbarung in Fällen, in denen er ein überwältigendes Interesse daran zurückzuhalten.
Der Kunde haftet allein, wenn Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, werden als Folge der Erfüllung seiner Vertrags verletzt. Der Kunde hat den Auftragnehmer von allen Anklage Dritter wegen einer Verletzung von Schutzrechten freizustellen.
X. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Austausch und Belege ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.
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